LEASE A BIKE

Lease a Bike

 

Dienstrad fahren. Kosten sparen.

Clevere Dienstwagen haben ab sofort nur noch zwei Räder!

 

Vorteile des Fahrradleasings für Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber übertrug im Jahr 2012 das Modell des Dienstwagenleasings auch auf das Dienstfahrrad. Daraus ergeben sich in Bezug auf das Fahrradleasing für Arbeitnehmer viele Vorteile und Möglichkeiten. Diese sollten Sie kennen. Wir erklären Sie hier:

  • Sie können Ihr Lieblingsrad fahren und müssen keine Kompromisse eingehen
  • Das Dienstrad kann unbegrenzt privat genutzt werden
  • Leasingrate und Rundum-Schutz-Paket werden über Ihr Bruttoeinkommen bezahlt
  • Das zu versteuernde Bruttoeinkommen wird gesenkt
  • Die monatlichen Kosten des Lieblingsrades fallen niedrig aus
  • Jeder kann mitmachen. Anders als beim Dienstwagen

Die Fahrrad-Auswahl

Bei LEASE A BIKE können Sie jedes Fahrrad ab 499 Euro auswählen. Das Dienstrad kann auch ein E-Mountainbike sein oder ein Rennrad. Sie brauchen keine Kompromisse eingehen. Sie können Ihr Dienstrad auch ausschließlich privat nutzen und insgesamt für 36 Monate leasen. Dabei sind Sie in der Auswahl der Fahrradmarke frei, solange Sie diese über einen LEASE A BIKE Fachhändler beziehen.

 

Vorteile des E-Bike- und Fahrradleasings mit Rundum-Schutz

Da es sich um ein Leasing-Rad handelt muss es abgesichert sein. Das Rundum-Schutz-Paket von LEASE A BIKE bietet einen umfassenden Leistungskatalog zu einem sehr guten Preisleistungsverhältnis. Es enthält eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung, den UVV-Check, sowie 200 Euro pro Jahr für mögliche Mobilitätskosten und bis zu 200 Euro für Instandhaltung. Die Kosten für dieses Paket werden vom Bruttogehalt abgezogen und nicht vom Netto.

 

Vorteile des Fahrradleasings in Bezug auf die Steuer

Bei diesem Modell bekommt der Mitarbeiter ein Dienstrad von seinem Chef zur Verfügung gestellt. Die monatliche Leasingrate wird vom Bruttolohn abgezogen – der Chef gibt oft einen Zuschuss. Die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben reduziert sich auf diese Weise – deshalb fallen die Steuern niedriger aus. Zusammengefasst sind die Vorteile des Fahrradleasings in Bezug auf die Steuer wie folgt: Das Dienstfahrrad ist ein geldwerter Vorteil und erhöht Ihr Bruttogehalt und zwar seit dem 13.03.2019 nur noch um 1% des halbierten Brutto-Listenpreises Ihres Dienstrads. Aber: Die Leasingrate und das Rundum-Schutz-Paket werden über Ihr Bruttoeinkommen bezahlt. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Bruttoeinkommen.  Steuern und Sozialabgaben verringern sich. Durch dieses Steuersparmodell fallen die monatlichen Kosten Ihres Lieblingsrades niedrig aus.

 

So geht LEASE A BIKE mit dem Restwert um

Keine Sorge. Das müssen Sie nicht. Hierfür gibt es von LEASE A BIKE eine für Sie viel attraktivere Lösung. LEASE A BIKE verkauft Ihnen das Dienstrad zu einem Leasing Restwert von 10 %. Den geldwerten Vorteil, der aus der Differenz zwischen 10 % und 40 % entsteht, versteuert LEASE A BIKE für Sie. Damit Sie das dem Finanzamt gegenüber auch nachweisen können, wird die Versteuerung des geldwerten Vorteils auf der Rechnung ausgewiesen.

 

 

Vorteile Selbstständige

  • Sie müssen das Fahrrad nicht kaufen und über Jahre abschreiben
  • Die Leasingrate zählt zu den Betriebskosten und wird somit vom Umsatz und nicht vom Gewinn finanziert
  • Die Leasingrate ist absetzbar und senkt Ihre Umsatzsteuer
  • Über die 1 % Regelung können Sie das Dienstrad auch privat nutzen

Besonderheiten

Die 1% Regelung gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Sie. Mit dem Unterschied, dass Sie 1% des halbierten Fahrrad-Neupreises auf Ihren jährlichen Umsatz rechnen. Sie erhöhen Ihren Umsatz somit marginal. Das Fahrrad können Sie damit selbstverständlich auch privat nutzen. Sie sollten nur mit Ihrem Steuerberater den Nachweis der dienstlichen Nutzung klären. Das ist die maßgebliche Besonderheit des Dienstrad-Leasings für Selbstständige.

 

Steuern sparen mit dem Dienstfahrrad für Selbstständige

Welche konkreten Steuervorteile hat das Dienstfahrrad für Selbstständige, und welche Voraussetzungen sind daran geknüpft? Nutzt du dein Dienstrad zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke, zählt dein Rad automatisch zum sogenannten „notwendigen Betriebsvermögen“. Das bringt einige Vorzüge mit sich: So kannst du die laufenden Kosten – wie die Fahrradversicherung, Inspektionen, Reparaturen oder den Kauf von Ersatzteilen – als Betriebskosten werten. Das heißt: Du kannst sie von deinen zu versteuernden Einnahmen abziehen. Sie reduzieren deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.

Klar: Dein Dienstfahrrad nutzt du nicht nur beruflich, sondern auch privat. Das ist zum Glück kein Problem. Ein Dienstfahrrad wird steuerlich ähnlich behandelt wie ein Dienstwagen – und der wird in aller Regel auch außerdienstlich gefahren. Fährst du dein Rad mehr als 10 Prozent und weniger als 50 Prozent der Zeit zu beruflichen Zwecken? Dann hast du die Wahl: Möchtest du dein Rad als Privatvermögen werten oder als gewillkürtes Betriebsvermögen? Entscheidest du dich für das zweite, kannst du die laufenden Kosten für dein Dienstrad ebenfalls steuerlich absetzen.

Erst, wenn du dein Rad zu mehr als 90 Prozent außerhalb deiner beruflichen Tätigkeit nutzt, fällt es zwangsläufig unter dein Privatvermögen. Steuervorteile hast du trotzdem, denn du kannst einen bestimmten Betrag pro beruflich gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe werten. Als beruflich gefahrene Kilometer gelten beispielsweise dein Weg zur Arbeit, zu Treffen mit Geschäftspartnern oder zu Weiterbildungen und Fachveranstaltungen. Meist reicht dein täglicher Weg ins Büro, um auf weit mehr als zehn Prozent beruflicher Nutzung zu kommen.

 

Steuervorteile Dienstfahrrad: Private Nutzung

Den Anteil der privaten Nutzung kannst du nicht steuerlich geltend machen. Den privaten Nutzungsumfang musst du schätzen. Das Finanzamt geht davon aus, dass niemand ein schickes Dienstfahrrad zuhause stehen hat, das er nicht hin und wieder privat nutzt. Eine berufliche Nutzung von 100 Prozent akzeptiert das Finanzamt nicht. Den privaten Teil der Nutzung kannst du mit einem Fahrtenbuch erfassen. Darin notierst du, wann du welche Fahrten unternommen hast und ob sie beruflicher oder privater Natur waren. Das ist umständlich, kann aber steuerlich vorteilhaft sein, wenn du ein teures Rad hast und es privat kaum nutzt. 

Praktischer und zeitsparender ist die pauschale Ein-Prozent-Regel, die ähnlich wie bei Dienstwagen funktioniert: Jeden Monat wird ein Prozent des Fahrrad-Neupreises (es gilt die Unverbindliche Preisempfehlung) als geldwerter Vorteil versteuert. Damit ist der private Nutzungsanteil an deinem Dienstrad abgegolten. Ein Beispiel: Du fährst ein Rad mit einem Neupreis von 1.000 Euro. Pro Monat musst du einen geldwerten Vorteil in Höhe von 10 Euro versteuern – das macht 120 Euro im Jahr. Alle laufenden Kosten für das Rad kannst du im Gegenzug von der Steuer absetzen. Das ist ein guter Deal für dich! Bist du in einem bestimmten Monat nicht privat mit dem Dienstrad gefahren, kannst du dies verrechnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du eine Zeit lang krank oder im Urlaub warst.

 

Leasing-Dienstfahrrad von der Steuer absetzen

Ein Dienstfahrrad zu leasen, ist für Selbstständige ein besonders attraktives Modell. Beim Kauf eines Dienstfahrrades wird eine stattliche Kaufsumme fällig – schließlich brauchst du ein gutes Rad, auf das du dich verlassen kannst. Das kann Neugründer oder Kleinunternehmer wirtschaftlich belasten. Zwar gilt ein Fahrrad als Wirtschaftsgut, daher ist der Anschaffungspreis steuerlich absetzbar. Die Abschreibung erfolgt über eine Dauer von sieben Jahren – eine lange Zeit, in der ein Fahrrad sich stark abnutzen kann. Wer nachweist, dass sein Fahrrad intensiver Beanspruchung ausgesetzt ist – zum Beispiel ein Kurierfahrer – kann einen kürzeren Abschreibungszeitraum genehmigt bekommen.

Besser für deine Liquidität ist es, ein Dienstfahrrad zu leasen. Hier entfällt der hohe Anschaffungspreis. Die Leasing-Raten sind im Vergleich zum Kaufpreis moderat und planbar. Die Steuervorteile genießt du trotzdem: Jede Leasing-Rate kannst du als Betriebsausgabe von deinem Gewinn abziehen. Wenn du vorsteuer-abzugsberechtigt bist, kannst du zusätzlich den Umsatzsteueranteil von Leasingraten und Servicekosten vom Finanzamt erstattet bekommen. Einen weiteren Vorteil hast du, wenn du dein Fahrrad nicht mehr brauchst: Bei einem geleasten Dienstfahrrad kannst du deinen Leasingvertrag in der Regel bereits nach 36 Monaten beenden. Allerdings sollst du lieber auf die vorzeitige Kündigung verzichten. So werden unnötige Kosten gespart. Scheidet ein gekauftes Dienstfahrrad aus deinem Betriebsvermögen aus, musst du das bei der Steuer berücksichtigen. Verkaufst du das Rad, musst du den Verkaufserlös als Betriebseinnahme versteuern.

 

Dienstfahrrad und Steuern: Das sollten Selbstständige beachten

Seit dem 1. Januar 2019 wurde das Leasing von Dienstfahrrädern steuerlich weiter begünstigt. Bis zum Jahr 2021 wird die Entnahmebesteuerung von Diensträdern ausgesetzt. Auf die private Nutzung des Dienstfahrrades entfällt nur noch Umsatzsteuer, aber keine Einkommenssteuer mehr. In der Praxis kann das bis zu 15 Prozent Ersparnis bedeuten. Um optimal von der neuen Regelung profitieren zu können, sollten Neuverträge frühzeitig abgeschlossen werden. Ein kleiner Fallstrick lauert allerdings bei der Auswahl deines Fahrrades: Achte darauf, dass der Fahrradtyp zum beruflichen Einsatzzweck passt. Das Finanzgericht in München hat 2014 die Zuordnung eines Fahrrades als Betriebsvermögen abgelehnt. Grund: Der Besitzer konnte nicht darlegen, warum er ausgerechnet ein Mountainbike für seinen Arbeitsweg braucht.